Erste-Hilfe-Kurs für Betriebe in Niederbayern
Ermächtigte Ausbildungsstelle für betriebliche Erste Hilfe (Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe)
Dadurch übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Ausbildung Ihrer betrieblichen Ersthelfer.
Betriebe müssen ausgebildete Ersthelfer stellen. Wie viele es sein müssen, hängt von der Zahl der Beschäftigten und der Art des Betriebs ab. Die Ausbildung sollte regelmäßig aufgefrischt werden.
- Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
66 Bewertungen – 5,0 bei Google
- Seit 2004
- 10 Mitarbeiter
- 5.000 Schulungsteilnehmer pro Jahr
- 66 Google-Bewertungen mit 5,0
- Sachverständiger für Brand- und Arbeitsschutz
- Immer vor Ort
Inhouse oder offener Kurs
Inhouse in Ihrem Betrieb oder als offener Kurs bei uns.
Individuell abgestimmt
Dauer, Inhalte und Termin stimmen wir auf Ihren Betrieb ab – rufen Sie uns an: 08751 844890
Häufige Fragen
Wie oft muss der Erste-Hilfe-Kurs wiederholt werden?
Betriebliche Ersthelfer sollten ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen, in der Regel alle zwei Jahre. Wir erinnern Sie gern an die Fristen.
Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb?
Das hängt von der Anzahl der Beschäftigten und der Branche ab. Wir klären das im Erstgespräch für Ihren Betrieb.
Kommen Sie für den Kurs auch zu uns?
Ja. Als Inhouse-Schulung findet der Kurs direkt in Ihrem Betrieb statt.
Erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung?
Ja, Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Rückruf anfordern – dauert 30 Sekunden
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Lieber direkt sprechen? 08751 844890