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StangnethBrandschutzservice

Dieses Angebot richtet sich an Betriebe und Arbeitgeber – nicht an einzelne Arbeitnehmer. Für Einzeluntersuchungen wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.

Betriebsarzt in Niederbayern und Oberbayern

Externer Betriebsarzt und arbeitsmedizinische Betreuung über unser Ärztenetzwerk – zusammen mit der Arbeitssicherheit in einem Vertrag.

66 Bewertungen – 5,0 bei Google

Angebot innerhalb von 24 Stunden

Leerer Schulungsraum mit rotem Erste-Hilfe-Koffer auf einem Tisch

Das ist enthalten

  • Arbeitsmedizinische Betreuung über unser Ärztenetzwerk
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Eignungsuntersuchungen
  • Gemeinsame Begehungen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Beratung zu Gesundheit am Arbeitsplatz
  • Ein Vertrag für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin

So läuft es ab

  1. Schritt 1: Erstgespräch am Telefon

    Wir klären, welche Vorsorge in Ihrem Betrieb nötig ist und wie viele Beschäftigte betreut werden.

  2. Schritt 2: Begehung vor Ort

    Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sehen sich Ihren Betrieb gemeinsam an.

  3. Schritt 3: Jahresvertrag mit festen Stunden

    Ein Vertrag, ein Ansprechpartner – für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.

Wann ist das Pflicht?

Neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit verlangt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) auch eine arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Betriebsarzt – grundsätzlich ab dem ersten Beschäftigten.

Den Umfang regelt ebenfalls die DGUV Vorschrift 2, abhängig von Betriebsgröße und Branche.

Je nach Tätigkeit müssen Sie Ihren Beschäftigten außerdem bestimmte Vorsorgeuntersuchungen anbieten oder verpflichtend durchführen lassen, etwa bei Lärm, Bildschirmarbeit oder Gefahrstoffen.

Hinweis: Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Gern prüfen wir Ihre Situation im Erstgespräch.

Einsatzgebiet

Von unserem Standort in Mainburg betreuen wir als externer Betriebsarzt Betriebe in ganz Niederbayern und Oberbayern – unter anderem in Mainburg, Landshut, Ingolstadt, Freising, Kelheim, Pfaffenhofen, Abensberg, Moosburg, Neustadt a. d. Donau, Erding, Dingolfing und München. Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb.

Häufige Fragen

Ab wann brauche ich einen Betriebsarzt?

Grundsätzlich ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt die arbeitsmedizinische Betreuung vor.

Was kostet ein externer Betriebsarzt?

Das hängt von Betriebsgröße, Branche und den nötigen Untersuchungen ab. Sie erhalten nach dem Erstgespräch ein individuelles Angebot.

Kann ich als Arbeitnehmer eine Untersuchung buchen?

Nein. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Betriebe. Bitte sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorge und Eignungsuntersuchung?

Die Vorsorge dient dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten. Eine Eignungsuntersuchung klärt, ob jemand für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist, etwa als Staplerfahrer.

Wo finden die Untersuchungen statt?

Je nach Umfang in Ihrem Betrieb oder in einer Praxis unseres Ärztenetzwerks in Ihrer Nähe.

Bekomme ich Arbeitssicherheit und Betriebsarzt in einem Vertrag?

Ja. Sie haben einen Vertrag und einen Ansprechpartner für beides.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel innerhalb weniger Tage für das Erstgespräch.

In welchem Umkreis seid ihr tätig?

In Niederbayern und Oberbayern, unter anderem in Mainburg, Landshut, Ingolstadt, Freising, Kelheim, Pfaffenhofen, Abensberg, Moosburg, Neustadt a. d. Donau, Erding, Dingolfing, München.

Rückruf anfordern – dauert 30 Sekunden

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Lieber direkt sprechen? 08751 844890

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