Fachkraft für Arbeitssicherheit in Niederbayern und Oberbayern
Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) – regelmäßig vor Ort, mit vollständiger Dokumentation und festen Stunden im Jahresvertrag.
66 Bewertungen – 5,0 bei Google
Angebot innerhalb von 24 Stunden

- Seit 2004
- 10 Mitarbeiter
- 5.000 Schulungsteilnehmer pro Jahr
- 66 Google-Bewertungen mit 5,0
- Sachverständiger für Brand- und Arbeitsschutz
- Immer vor Ort
Das ist enthalten
- Erstellung und Pflege der Gefährdungsbeurteilungen
- Regelmäßige Begehungen Ihres Betriebs
- Unterweisungen Ihrer Beschäftigten
- Alle vorgeschriebenen Aushänge
- Vollständige Dokumentation für Ihre Unterlagen
- Begleitung bei Terminen mit Behörden
- Jahresvertrag mit 50 bis 70 Stunden im Jahr
So läuft es ab
Schritt 1: Erstgespräch am Telefon
Wir klären Betriebsgröße, Branche und Ihren aktuellen Stand – kostenlos und unverbindlich.
Schritt 2: Begehung vor Ort
Wir sehen uns Ihren Betrieb an und zeigen, wo Handlungsbedarf besteht.
Schritt 3: Jahresvertrag mit festen Stunden
Sie erhalten eine feste Betreuung mit planbaren Stunden und einem festen Ansprechpartner.
Wann ist das Pflicht?
Sobald Sie einen Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie sich um die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs kümmern. Das ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Wie diese Betreuung genau aussieht, regelt die DGUV Vorschrift 2. Entscheidend sind die Zahl der Beschäftigten und die Gefährdungen in Ihrer Branche. Kleinere Betriebe haben teils vereinfachte Modelle, größere Betriebe brauchen eine feste Betreuung mit Einsatzzeiten.
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt diese Pflicht für Sie – Sie bleiben verantwortlich, haben aber jemanden, der sich zuverlässig um alles kümmert.
Hinweis: Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Gern prüfen wir Ihre Situation im Erstgespräch.
Einsatzgebiet
Von unserem Standort in Mainburg betreuen wir als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebe in ganz Niederbayern und Oberbayern – unter anderem in Mainburg, Landshut, Ingolstadt, Freising, Kelheim, Pfaffenhofen, Abensberg, Moosburg, Neustadt a. d. Donau, Erding, Dingolfing und München. Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb.
Häufige Fragen
Ab wann ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?
Grundsätzlich ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber zur sicherheitstechnischen Betreuung. Die Form hängt von Betriebsgröße und Branche ab.
Was kostet eine externe Fachkraft?
Das hängt von der Betriebsgröße, der Branche und den nötigen Betreuungsstunden ab. Nach einem kurzen Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel innerhalb weniger Tage. Rufen Sie uns an oder fordern Sie einen Rückruf an.
Was besagt die DGUV Vorschrift 2?
Sie regelt, wie die Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt aussehen muss – abhängig von der Zahl der Beschäftigten und den Gefährdungen im Betrieb.
Interne oder externe Lösung?
Eine interne Fachkraft braucht eine lange Ausbildung und regelmäßige Fortbildung. Eine externe Fachkraft ist sofort einsatzbereit, bringt Erfahrung aus vielen Betrieben mit und fällt nicht durch Urlaub oder Krankheit aus.
Wie viele Betreuungsstunden brauche ich?
Das ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 2 und Ihrer Branche. Unsere Jahresverträge umfassen typischerweise 50 bis 70 Stunden im Jahr. Wir ermitteln den genauen Bedarf im Erstgespräch.
Was passiert bei einer Begehung?
Wir gehen gemeinsam durch Ihren Betrieb, prüfen Arbeitsplätze, Maschinen, Verkehrswege und Aushänge und halten Mängel mit konkreten Maßnahmen schriftlich fest.
In welchem Umkreis seid ihr tätig?
Von Mainburg aus betreuen wir Betriebe in Niederbayern und Oberbayern, unter anderem in Mainburg, Landshut, Ingolstadt, Freising, Kelheim, Pfaffenhofen, Abensberg, Moosburg, Neustadt a. d. Donau, Erding, Dingolfing, München.
Rückruf anfordern – dauert 30 Sekunden
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Lieber direkt sprechen? 08751 844890