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StangnethBrandschutzservice

Brandschutz

Brandschutzbeauftragter in Niederbayern und Oberbayern

Ihr externer Brandschutzbeauftragter – Brandschutzordnung, Begehungen und Abstimmung mit Behörden und Versicherung aus einer Hand.

66 Bewertungen – 5,0 bei Google

Angebot innerhalb von 24 Stunden

Roter Feuerlöscher neben einem Schutzhelm in einer Halle

Das ist enthalten

  • Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung
  • Regelmäßige Brandschutzbegehungen
  • Schulung Ihrer Brandschutzhelfer
  • Prüfung von Flucht- und Rettungswegen
  • Vollständige Dokumentation
  • Abstimmung mit Behörden und Versicherung
  • Jahresvertrag mit festem Ansprechpartner

So läuft es ab

  1. Schritt 1: Erstgespräch am Telefon

    Wir klären, welche Anforderungen an Ihren Betrieb gestellt werden – etwa aus Baugenehmigung oder Versicherung.

  2. Schritt 2: Begehung vor Ort

    Wir prüfen Brandschutzeinrichtungen, Fluchtwege und Organisation in Ihrem Betrieb.

  3. Schritt 3: Jahresvertrag mit festen Stunden

    Wir übernehmen die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten dauerhaft und planbar.

Wann ist das Pflicht?

Eine allgemeine Pflicht für alle Betriebe gibt es nicht. Ein Brandschutzbeauftragter wird aber häufig gefordert – zum Beispiel in der Baugenehmigung, von der Brandschutzbehörde oder vom Sachversicherer.

Besonders betroffen sind Betriebe mit erhöhter Brandgefahr, größere Produktions- und Lagerhallen, Versammlungsstätten, Kliniken und Pflegeeinrichtungen.

Unabhängig davon muss jeder Arbeitgeber für wirksamen Brandschutz sorgen, Brandschutzhelfer benennen und seine Beschäftigten unterweisen. Ein externer Brandschutzbeauftragter nimmt Ihnen diese Organisation ab.

Hinweis: Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Gern prüfen wir Ihre Situation im Erstgespräch.

Einsatzgebiet

Von unserem Standort in Mainburg betreuen wir als externer Brandschutzbeauftragter Betriebe in ganz Niederbayern und Oberbayern – unter anderem in Mainburg, Landshut, Ingolstadt, Freising, Kelheim, Pfaffenhofen, Abensberg, Moosburg, Neustadt a. d. Donau, Erding, Dingolfing und München. Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb.

Häufige Fragen

Ab wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?

Wenn Baugenehmigung, Behörde oder Versicherung es verlangen. Das betrifft vor allem größere Betriebe und Betriebe mit erhöhter Brandgefahr. Wir prüfen das gern für Sie.

Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter?

Das hängt von Größe und Art Ihres Betriebs ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel innerhalb weniger Tage.

Was ist eine Brandschutzordnung?

Sie legt fest, wie Brände verhindert werden und wie sich alle im Brandfall verhalten. Wir erstellen und pflegen sie für Ihren Betrieb.

Interne oder externe Lösung?

Ein interner Brandschutzbeauftragter braucht eine mehrtägige Ausbildung und regelmäßige Fortbildung. Extern haben Sie sofort einen erfahrenen Ansprechpartner. Beides bieten wir an.

Wie oft finden Begehungen statt?

Je nach Betrieb mehrmals im Jahr. Der Umfang wird im Jahresvertrag festgelegt.

Was passiert bei einer Brandschutzbegehung?

Wir prüfen Fluchtwege, Feuerlöscher, Brandschutztüren, Lagerung und Beschilderung und dokumentieren Mängel mit konkreten Maßnahmen.

In welchem Umkreis seid ihr tätig?

In Niederbayern und Oberbayern, unter anderem in Mainburg, Landshut, Ingolstadt, Freising, Kelheim, Pfaffenhofen, Abensberg, Moosburg, Neustadt a. d. Donau, Erding, Dingolfing, München.

Rückruf anfordern – dauert 30 Sekunden

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Lieber direkt sprechen? 08751 844890

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