Brandschutz
Brandschutzhelfer-Ausbildung in Niederbayern
Brandschutzhelfer-Schulung mit Anerkennung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Arbeitgeber müssen eine ausreichende Zahl an Beschäftigten als Brandschutzhelfer benennen und ausbilden lassen. Diese Personen unterstützen im Ernstfall beim Löschen von Entstehungsbränden und bei der Räumung.
Rechtsgrundlage: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12.
- Löschübung am Gaslöschtrainer – wir kommen mit dem Schulungsfahrzeug zu Ihnen in den Betrieb.
- Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
66 Bewertungen – 5,0 bei Google
- Seit 2004
- 10 Mitarbeiter
- 5.000 Schulungsteilnehmer pro Jahr
- 66 Google-Bewertungen mit 5,0
- Sachverständiger für Brand- und Arbeitsschutz
- Immer vor Ort
Inhouse oder offener Kurs
Inhouse in Ihrem Betrieb oder als offener Kurs bei uns.
Individuell abgestimmt
Dauer, Inhalte und Termin stimmen wir auf Ihren Betrieb ab – rufen Sie uns an: 08751 844890
Häufige Fragen
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?
In der Regel werden rund fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer empfohlen, bei erhöhter Brandgefahr mehr. Wir beraten Sie konkret für Ihren Betrieb.
Ist eine praktische Übung Pflicht?
Ja, zur Ausbildung gehört eine praktische Übung mit Feuerlöschern.
Wie oft sollte die Ausbildung wiederholt werden?
Eine Auffrischung alle drei bis fünf Jahre ist üblich.
Kann die Schulung auf unserem Gelände stattfinden?
Ja, wir kommen mit dem Schulungsfahrzeug zu Ihnen in den Betrieb.
Rückruf anfordern – dauert 30 Sekunden
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Lieber direkt sprechen? 08751 844890